Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der CAD Konstruktion Hindemith erstrecken sich auf alle Dienstleistungsverträge, die mit dem Kunden, seinen Tochtergesellschaften oder Nachfolgegesellschaften abgeschlossen werden oder abgeschlossen worden sind.
Die Parteien ernennen jeweils einen Projektleiter, der für das Projekt zuständig und verantwortlich ist, sowie gegebenenfalls einen Stellvertreter. Diese erstellen zu Beginn des Projekts einen detaillierten Inhalts- und Ablaufplan über die zu erbringende Dienstleistung. Dieser Plan bildet die Grundlage für die Überwachung von Fristen für das Projekt und muss fortwährend schriftlich kommentiert und ergänzt werden.
Die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung sowie die detaillierte Festlegung und Koordination ihrer Inhalte erfolgt in enger Zusammenarbeit der Parteien.
Die endgültige Entscheidung über die Art und Weise, wie diese Dienstleistung genau zu erbringen ist, trifft CAD Konstruktion Hindemith.
CAD Konstruktion Hindemith ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der Dienstleistungen zu beauftragen.
Der Kunde ist verpflichtet, CAD Konstruktion Hindemith oder deren Subunternehmer bei der Durchführung der Dienstleistungen auf dem Firmengelände des Kunden die jeweils erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen.
Der Projektleiter des Kunden ist verantwortlich für die Bereitstellung, die Richtigkeit und die Vollständigkeit aller Informationen, Dokumente und anderer zur Arbeit benötigter Mittel, um die angebotenen Dienstleistungen durchführen zu können. Er ist ebenfalls verantwortlich für die Kontaktaufnahme mit ihm unterstellten Mitarbeitern mit Fachfunktionen.
Der Kunde stellt sicher, dass alle seine erforderlichen Mitwirkungsleistungen oder die seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für SH-CAD kostenlos erbracht werden. Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht in der vereinbarten Art und Weise ausreichend nachkommt, hat er die daraus entstehenden Folgen wie etwa Mehraufwand oder Verzögerungen zu tragen und alle CAD Konstruktion Hindemith hieraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Während dieser Zeit ist CAD Konstruktion Hindemith von den Verpflichtungen, die sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und aus diesen Dienstleistungsbedingungen ergeben, befreit.
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag. Die darin angegebene Anzahl der Tagessätze beruht auf einer Einschätzung des Leistungsumfangs, die mit bestem Wissen von CAD Konstruktion Hindemith vorgenommen wurde und ist nicht bindend. Sollte CAD Konstruktion Hindemith im Zuge der Durchführung der beabsichtigten Leistung feststellen, dass die im Kosten Voranschlag angegebene Anzahl der Tagessätze überschritten wird, wird CAD Konstruktion Hindemith den Kunden davon unverzüglich in Kenntnis setzen. CAD Konstruktion Hindemith darf die im Kostenvoranschlag angegebenen und als Grundlage für die Kostenschätzung verwendeten Maßangaben nur in zumutbarer Höhe überschreiten. Eine darüber hinaus gehende Erhöhung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Kunden. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich geltender Umsatzsteuer.
Alle Vergütungen sind zu dem in der Rechnung aufgeführten Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. CAD Konstruktion Hindemith ist berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von acht (8) Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu erheben, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass CAD Konstruktion Hindemith tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. § 288 Abs. 4 BGB findet Anwendung. Preisänderungen sind jederzeit möglich und werden dem Kunden von CAD Konstruktion Hindemith mitgeteilt. Der Vertrag besteht nach Ablauf des auf die Mitteilung folgenden Abrechnungszeitraums zu den geänderten Bedingungen fort. Der Kunde hat bei einer erheblichen Preiserhöhung die Möglichkeit, den Vertrag zum Erhöhungszeitpunkt schriftlich zu kündigen.
Die Parteien werden Informationen oder Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, die als Geschäfts oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, geheim halten. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes fallen. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden personenbezogene Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und darüber hinaus diese Daten weder aufzeichnen noch speichern noch vervielfältigen noch in irgendeiner Form nutzen oder verwerten oder ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
Die Parteien werden ihre Mitarbeiter demgemäß unterweisen und sie entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten.
Beide Parteien können frei über Ideen, Verfahren, Konzeptionen, im Projekt erworbenes Know-how und Erfahrungen sowie sonstige Techniken, die in Ausführung der Dienstleistungen entstehen, verfügen. Nach Absprache mit CAD Konstruktion Hindemith hat der Kunde das Recht, die von CAD Konstruktion Hindemith ausgearbeiteten Projekterkenntnisse und -ergebnisse, unter Berücksichtigung von Punkt 6, im Ganzen oder teilweise zu reproduzieren, zu verteilen und zu veröffentlichen. Ohne Rücksprache mit CAD Konstruktion Hindemith kann dies nur dann erfolgen, wenn in angemessener Form darauf hingewiesen wird, dass "CAD Konstruktion Hindemith" der Urheber der besagten Erkenntnisse und Ergebnisse ist. Jegliche Änderung der Erkenntnisse und Ergebnisse oder deren Veröffentlichung unter Bezugnahme auf CAD Konstruktion Hindemith ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von CAD Konstruktion Hindemith erlaubt. SH-CAD hat ebenfalls das Recht, nach in Kenntnis setzen des Kunden, sich die Projekterkenntnisse zu eigenen Zwecken zu Nutzen zu machen, besagte Projekterkenntnisse in Projektberichten und Vorträgen, bei denen auf den Kunden verwiesen wird, zu erwähnen und diese unter Berücksichtigung von Punkt 6 zu veröffentlichen.
Die Parteien haften einander unabhängig vom Rechtsgrund für die von ihnen oder ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden unbeschränkt.
Im Übrigen haften die Parteien einander für von ihnen jeweils zu vertretende Schäden pro Schadenereignis bis zu maximal €50.000. Die maximale Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf zwei Schadensfälle pro Jahr begrenzt. Die Parteien können den Nachweis erbringen, dass der anderen Partei tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die in Abs, (2) genannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht soweit zwingend gehaftet wird, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen seitens einer der Parteien, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Parteien oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Parteien beruhen.
CAD Konstruktion Hindemith haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden und Ansprüchen Dritter mit Ausnahme solcher Ansprüche aus Verletzung von Schutzrechten Dritter. CAD Konstruktion Hindemith haftet nur dann für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung, wenn ein solcher Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre und nur soweit, wie die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
CAD Konstruktion Hindemith haftet nicht für Schäden die durch fahrlässige oder leicht fahrlässige Verletzungen einer nicht wesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten der CAD Konstruktion Hindemith verursacht worden sind.
Die vor bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der CAD Konstruktion Hindemith.
Der Dienstleistungsvertrag beginnt mit dem darin festgelegten Datum. Ist kein Darum festgelegt worden, beginnt der Dienstleistungsvertrag an dem Arbeitstag, der der Unterzeichnung der zeitlich letzten Partei folgt.
Der Dienstleistungsvertrag kann von den Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. CAD Konstruktion Hindemith ist unter anderem zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mehr als einen Monat mit der Zahlung einer fälligen Vergütung im Verzug ist.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung von CAD Konstruktion Hindemith. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand - mit Ausnahme der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes – Paderborn.
Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages oder dieser Dienstleistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle, der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden. Das gleiche gilt, soweit der Dienstleistungsvertrag oder diese Dienstleistungsbedingungen eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.